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MORO | Strafverteidigung

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für Strafrecht und Sexualstrafrecht


 

 Strafverteidigung

Hochspezialisierte

und persönliche Verteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro 

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Sexualstrafrecht

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Im Ernstfall – was jetzt zu tun ist

Diese ersten Schritte entscheiden.

01

Beschuldigtenvorladung
 

Sie müssen nicht erscheinen und nichts sagen. Erst schweigen, dann anwaltlich beraten lassen. 

02

Durchsuchung

Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, keine Angaben zur Sache machen, PIN Codes nicht herausgeben, Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen – und anrufen.

03

Verhaftung

Ruhe bewahren und schweigen. Sofort einen Strafverteidiger verlangen. Kontaktaufnahme auch von Angehörigen oder Vertrauenspersonen möglich. Schnellstmöglicher Besuch vor Ort.

04

Anklage

Kontakt aufnehmen. Wir analysieren die Situation gemeinsam.

Verteidigungsstrategie: Einstellung des Verfahrens, wenn möglich. Konsequente Verteidigung vor Gericht, wenn sich Hauptverhandlung nicht vermeiden lässt.

05

Strafbefehl

Wichtig: Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Sorgfältige Prüfung des Strafbefehls. Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.

Nehmen Sie Kontakt auf für eine Beratung.

Vertrauen Sie auf Erfahrung in der Strafverteidigung. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung und schützen Sie Ihre Rechte von Beginn an.

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