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Im Ernstfall – was jetzt zu tun ist
Diese ersten Schritte entscheiden.
01
Beschuldigtenvorladung
Sie müssen nicht erscheinen und nichts sagen. Erst schweigen, dann anwaltlich beraten lassen.
02
Durchsuchung
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, keine Angaben zur Sache machen, PIN Codes nicht herausgeben, Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen – und anrufen.
03
Verhaftung
Ruhe bewahren und schweigen. Sofort einen Strafverteidiger verlangen. Kontaktaufnahme auch von Angehörigen oder Vertrauenspersonen möglich. Schnellstmöglicher Besuch vor Ort.
04
Anklage
Kontakt aufnehmen. Wir analysieren die Situation gemeinsam.
Verteidigungsstrategie: Einstellung des Verfahrens, wenn möglich. Konsequente Verteidigung vor Gericht, wenn sich Hauptverhandlung nicht vermeiden lässt.
05
Strafbefehl
Wichtig: Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Sorgfältige Prüfung des Strafbefehls. Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie.